Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2024 | Version 4.1 | Gültig ab: 1. Januar 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der RheinWald Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter", „RheinWald Reisen", „wir" oder „uns"), gelten für alle Reiseverträge, die zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden (nachfolgend „Reisender" oder „Kunde") abgeschlossen werden. Der Veranstalter ist als von der Regierung genehmigter und anerkannter Reiseveranstalter tätig und erfüllt alle gesetzlichen Voraussetzungen gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Pauschalreisegesetz sowie weiteren einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften.
Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
„Pauschalreise" bezeichnet eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen zum Zweck derselben Reise, die vom Veranstalter zu einem Gesamtpreis zusammengestellt und angeboten wird. Dies umfasst insbesondere die Kombination aus Beförderung und Beherbergung, Beförderung und touristischen Dienstleistungen sowie Beherbergung und touristischen Dienstleistungen.
„Reiseleistung" bezeichnet jede einzelne Leistung, die im Rahmen einer Pauschalreise erbracht wird, einschließlich Beförderungsleistungen, Beherbergungsleistungen, Fahrzeugvermietung, touristische Dienstleistungen sowie andere touristische Leistungen wie Führungen, Eintritte und Besichtigungen.
„Reisender" bezeichnet jede natürliche Person, die eine Pauschalreise bucht oder berechtigt ist, auf der Grundlage eines im Rahmen dieser AGB geschlossenen Vertrages zu reisen.
„Buchender" bezeichnet die natürliche Person, die den Pauschalreisevertrag mit dem Veranstalter abschließt. Dies kann, muss aber nicht, mit dem Reisenden identisch sein.
„Reisepreis" bezeichnet den Gesamtpreis, der für die gebuchte Pauschalreise zu zahlen ist, einschließlich aller Steuern, Abgaben und sonstiger Kosten, die bei Vertragsschluss bekannt sind.
„Reisebeginn" bezeichnet den im Reisevertrag festgelegten Tag und Zeitpunkt, an dem die erste Reiseleistung beginnt.
„Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände" bezeichnet Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, kriegerische Konflikte, Pandemien, behördliche Verbote sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse.
Diese AGB gelten für alle Reiseverträge, die zwischen RheinWald Reisen und dem Reisenden geschlossen werden, unabhängig davon, ob die Buchung persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über digitale Kommunikationsmittel erfolgt. Abweichende Bedingungen des Reisenden sind nicht Bestandteil des Vertrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
RheinWald Reisen behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für Buchungen gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung aktuelle Version der AGB. Die jeweils aktuelle Version ist auf unserer Website unter https://rheinwaldreisen.de/terms-and-conditions.html abrufbar.
Die auf unserer Website dargestellten Reiseprogramme und Preise stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum). Erst die konkrete Buchungsanfrage des Kunden stellt ein rechtlich verbindliches Angebot an RheinWald Reisen dar.
Der Vertragsschluss erfolgt durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) seitens RheinWald Reisen. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der vollständigen Buchungsanfrage. Erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung kommt ein rechtlich verbindlicher Reisevertrag zustande.
Für eine vollständige Buchungsanfrage sind folgende Angaben erforderlich:
Der Buchende ist verpflichtet, alle angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben gehen zu Lasten des Buchenden und können zur Kündigung des Vertrages führen.
Wenn der Buchende für mehrere Reisende bucht oder einen anderen Reisenden als sich selbst anmeldet, haftet er für alle aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen, als hätte er selbst die Reise gebucht. Dies gilt insbesondere für die fristgerechte Zahlung des Reisepreises. Der Buchende hat sicherzustellen, dass alle von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer mit den Reisebedingungen einverstanden sind.
Die Buchung von Reisen für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Reisende unter 16 Jahren dürfen ohne erwachsene Begleitperson an Reisen teilnehmen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt und ein volljähriger Ansprechpartner am Reiseziel benannt wird. RheinWald Reisen behält sich das Recht vor, die Buchung von Reisen für unbegleitete Minderjährige ohne triftigen Grund abzulehnen.
Die im Reiseprogramm und in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise sind Gesamtpreise in Euro (EUR) und verstehen sich inklusive der deutschen Mehrwertsteuer sowie aller im Zeitpunkt der Buchungsbestätigung bekannten Steuern, Abgaben und Entgelte. Preise für optionale Zusatzleistungen (z.B. Reiseversicherungen, optionale Ausflüge) sind gesondert ausgewiesen.
RheinWald Reisen ist als von der Regierung anerkannter Veranstalter verpflichtet, alle Preisbestandteile transparent auszuweisen. Etwaige nachträgliche Preiserhöhungen sind nur unter den in § 3.4 genannten Voraussetzungen zulässig.
Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtreisepreises fällig, mindestens jedoch 150,00 EUR pro Person. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
Für Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort bei Buchung in voller Höhe fällig.
Der verbleibende Reisebetrag (Restzahlung) ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zu zahlen. Bei Reisen mit einem Reisebeginn weniger als 30 Tage nach Buchung ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständigem Eingang des Reisepreises ausgehändigt oder übermittelt, jedoch spätestens 7 Tage vor Reisebeginn, sofern die vollständige Zahlung rechtzeitig erfolgt ist.
RheinWald Reisen behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss und bis zum 20. Tag vor Reisebeginn folgende Umstände eintreten und nachweisbar die Kosten der Reise erhöhen:
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reisebeginn, über die Preiserhöhung informiert und die Berechnung der Preiserhöhung darlegt. Preiserhöhungen von mehr als 8% des Gesamtreisepreises berechtigen den Reisenden zum Rücktritt vom Vertrag. Bei einer Preiserhöhung zwischen 5% und 8% hat der Reisende das Recht, entweder die Preiserhöhung zu akzeptieren, eine gleichwertige Reise ohne Aufpreis zu wählen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Der Reisepreis kann per Banküberweisung, Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) oder über andere vom Veranstalter angebotene Zahlungsmethoden beglichen werden. Die Zahlungsdaten werden über einen zertifizierten und verschlüsselten Zahlungsdienstleister abgewickelt. Barzahlungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Zahlt der Buchende den Reisepreis oder Teile davon trotz Fälligkeit und Mahnung nicht, ist RheinWald Reisen berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und die in § 4 genannten Stornierungsgebühren zu verlangen. Darüber hinaus bleibt der Anspruch auf Schadensersatz vorbehalten.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Einschreiben an die Unternehmensadresse erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei RheinWald Reisen.
Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornierungsgebühren an, berechnet als Prozentsatz des Gesamtreisepreises:
Für einzelne Reiseleistungen können abweichende Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers (Hotel, Transportunternehmen, etc.) gelten. Solche Abweichungen werden in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt.
Für Gruppenreisen ab 8 Personen gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die im Gruppenreisevertrag festgelegt werden.
Abweichend von § 4.2 ist der Reisende gemäß § 651h Abs. 3 BGB berechtigt, vor Reisebeginn kostenlos vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Reisezielort erheblich beeinträchtigen. Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände im Sinne dieser Regelung sind solche, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn der Veranstalter oder der Reisende alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hätte.
Umbuchungen (Änderungen des Reisetermins, des Reiseprogramms oder der Teilnehmerzahl) sind nach Vertragsschluss bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR pro Umbuchungsvorgang und Person möglich, sofern die gewünschte Reise verfügbar ist. Nach diesem Zeitpunkt oder wenn keine Alternative verfügbar ist, gilt die Umbuchung als Stornierung mit anschließender Neubuchung.
Gemäß § 651e BGB kann der Reisende seinen Platz an eine andere Person übertragen, die alle vertraglichen Bedingungen erfüllt. Die Übertragung ist bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn möglich und muss schriftlich erklärt werden. Der Veranstalter kann der Übertragung widersprechen, wenn die Übertragungsanforderungen nicht erfüllt sind. Für die Übertragung wird eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 EUR erhoben. Der ursprüngliche Reisende und die übernehmende Person haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und etwaige Mehrkosten, die durch die Übertragung entstehen.
Der Umfang der geschuldeten Reiseleistungen richtet sich nach der Leistungsbeschreibung in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung. Ergänzend gelten diese AGB. Mündliche Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von RheinWald Reisen bestätigt werden.
Nicht im Reisepreis inbegriffen sind, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich anders angegeben:
RheinWald Reisen behält sich das Recht vor, vor Reisebeginn einzelne Reiseleistungen zu ändern, wenn dies unvermeidbar ist und wenn die Qualität der Reise insgesamt nicht beeinträchtigt wird. Der Reisende wird über wesentliche Änderungen unverzüglich schriftlich informiert. Wesentliche Änderungen berechtigen den Reisenden, den Reisevertrag kostenlos zu kündigen oder eine Ersatzreise zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche anbieten kann.
Änderungen des Reiseprogramms während der Reise sind nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen zulässig. Solche Änderungen begründen nur dann einen Preisminderungsanspruch, wenn die erbrachte Reiseleistung tatsächlich hinter dem Vereinbarten zurückbleibt und der Wert der Reise dadurch gemindert wurde.
Da es sich bei unseren Angeboten überwiegend um Naturreisen handelt, können Witterungs- und Naturereignisse Einfluss auf das Programm haben. Änderungen aus Sicherheitsgründen oder aufgrund widriger Witterungsbedingungen berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung, sofern die Qualität der Reise insgesamt nicht wesentlich beeinträchtigt wird. RheinWald Reisen wird in solchen Fällen bemüht sein, adäquate Alternativen anzubieten.
Nach vollständigem Eingang des Reisepreises stellt RheinWald Reisen dem Reisenden die erforderlichen Reiseunterlagen zur Verfügung. Diese umfassen in der Regel:
Die Reiseunterlagen werden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn per E-Mail übermittelt oder auf Wunsch postalisch zugesandt.
Der Reisende ist verpflichtet, RheinWald Reisen unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Reise relevant sein könnten, insbesondere über:
Bei geführten Reiseprogrammen wird ein zertifizierter Reiseleiter von RheinWald Reisen eingesetzt. Der Reiseleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Reiseprogramms und die Sicherheit der Reiseteilnehmer. Seine Anweisungen sind zu befolgen, soweit dies aus Sicherheitsgründen oder zur reibungslosen Durchführung der Reise erforderlich ist.
Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen des Reiseleiters sowie die Sicherheitsvorschriften der besuchten Einrichtungen und Naturschutzgebiete strikt einzuhalten. Bei Naturreisen sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten. RheinWald Reisen behält sich das Recht vor, Reiseteilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn sie wiederholt oder schwerwiegend gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen.
Der Reisende ist verpflichtet, sich über die Einreisebestimmungen, erforderliche Reisedokumente, Visa, Impfvorschriften und sonstige gesundheitliche Anforderungen für das Reiseziel selbst zu informieren und alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig zu beschaffen. RheinWald Reisen stellt dem Reisenden auf Anfrage allgemeine Informationen zu diesen Themen zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
Erscheint der Reisende nicht zum vereinbarten Reisebeginn oder tritt er die Reise ohne vorherige Kündigung nicht an (No-Show), gilt dies als Nichtantritt der Reise. Die in § 4.2 für den letzten Zeitraum vor Reisebeginn genannte Stornierungsgebühr wird fällig. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in diesem Fall nicht, es sei denn, der Reisende kann nachweisen, dass RheinWald Reisen kein Schaden entstanden ist.
Der Reisende ist verpflichtet, die Natur und die Umwelt an den Reisezielen zu respektieren und zu schützen. Als von der Regierung anerkannter Veranstalter für Naturreisen legen wir besonderen Wert auf nachhaltiges und umweltbewusstes Reiseverhalten. Das Hinterlassen von Abfall in der Natur, das Pflücken geschützter Pflanzen oder das Stören von Wildtieren ist streng verboten. Bei Verstößen behält sich RheinWald Reisen vor, den Reisenden vom Programm auszuschließen und etwaige Bußgelder oder Strafen weiterzuberechnen.
Der Reisende ist verpflichtet, sich gegenüber anderen Reiseteilnehmern und dem Reiseleiter respektvoll zu verhalten. Belästigungen, Diskriminierung oder aggressives Verhalten gegenüber anderen Reiseteilnehmern oder dem Reisepersonal sind nicht tolerierbar und können zum sofortigen Ausschluss von der Reise ohne Rückerstattung des Reisepreises führen.
Stellt der Reisende während der Reise Mängel fest, die den Wert der Reiseleistung beeinträchtigen, ist er gemäß § 651o BGB verpflichtet, diese unverzüglich dem örtlichen Reiseleiter oder der Notfallnummer von RheinWald Reisen zu melden. Die Mängelanzeige ermöglicht es dem Veranstalter, Abhilfe zu schaffen.
Versäumt der Reisende die rechtzeitige Mängelanzeige, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, entfallen oder mindern sich mögliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt, wenn die Mängelanzeige nicht vollständig ist oder wenn der Reisende eine angebotene Abhilfe ohne triftigen Grund ablehnt.
Für Notfälle und dringende Anfragen während der Reise ist RheinWald Reisen unter folgender Notfallnummer rund um die Uhr erreichbar:
Notfall-Hotline: +49 30 2094 5871 (24/7 erreichbar während Ihres Reisezeitraums)
E-Mail: [email protected]
Erbringt RheinWald Reisen Reiseleistungen, die hinter dem Vereinbarten zurückbleiben, oder sind Reiseleistungen mit Mängeln behaftet, so ist der Reisepreis für die Dauer des Mangels gemäß § 651m BGB zu mindern. Der Minderungsbetrag bestimmt sich nach dem Verhältnis des Werts der mangelhaften Reise zum Wert der vertragsgemäßen Reise.
Etwaige Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen sind gemäß § 651o BGB vom Reisenden innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise geltend zu machen. RheinWald Reisen empfiehlt jedoch, Reklamationen so schnell wie möglich nach der Reise einzureichen.
Reklamationen sind schriftlich an RheinWald Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, Ihrer Reklamation alle relevanten Dokumente beizufügen.
RheinWald Reisen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Pauschalreiserechts (§§ 651a ff. BGB). Als von der Regierung anerkannter Veranstalter nehmen wir unsere Verantwortung für die Sicherheit und den Komfort unserer Reisenden ernst.
Die vertragliche Haftung von RheinWald Reisen für Schäden, die keine Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einem von uns zu verantwortenden Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Für Leistungsmängel, die auf Dienstleistungen von Drittanbietern zurückzuführen sind (z.B. Airlines, Hotels, lokale Transportunternehmen), haftet RheinWald Reisen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Bei Leistungen von Luftbeförderungsunternehmen gelten die internationalen Luftbeförderungsübereinkommen.
Eine Haftung von RheinWald Reisen ist ausgeschlossen für:
Gemäß § 651r BGB ist RheinWald Reisen gesetzlich verpflichtet, die von den Reisenden geleisteten Zahlungen gegen Insolvenz abzusichern. Der Veranstalter verfügt über einen Sicherungsschein der Deutschen Reiseversicherung AG (DRV AG), der als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung der Kundenzahlungen dient. Der Sicherungsschein wird dem Reisenden zusammen mit der Buchungsbestätigung übermittelt.
Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters können Reisende ihre bereits geleisteten Zahlungen sowie die Kosten für die Rückbeförderung aus dem Urlaub über den Sicherungsschein beim entsprechenden Absicherer geltend machen.
RheinWald Reisen empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
RheinWald Reisen bietet als Kooperationspartner verschiedener Versicherungsunternehmen entsprechende Versicherungspakete an. Diese sind jedoch optional und nicht im Standardreisepreis enthalten.
Höhere Gewalt im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, die Durchführung der Reise unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere:
Bei höherer Gewalt haben beide Vertragsparteien das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. In diesem Fall sind bereits erbrachte Reiseleistungen zu vergüten; der Reisende hat Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter, aber noch nicht erbrachter Reiseleistungen. RheinWald Reisen hat in diesem Fall das Recht, dem Reisenden statt einer Erstattung eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Reisenden erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist. Der Reisende stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung ausdrücklich zu.
RheinWald Reisen ist als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter verpflichtet, Buchungsdaten für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Diese gesetzlich vorgeschriebene Datenspeicherung dient der Erfüllung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten.
RheinWald Reisen ist berechtigt, Reiseprogramme, Preise und sonstige Leistungsbeschreibungen auf unserer Website jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Für bereits bestätigte Buchungen gelten ausschließlich die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültigen Konditionen und Programme, sofern nicht ausdrücklich auf eine Änderungsmöglichkeit hingewiesen wurde.
Diese AGB können von RheinWald Reisen jederzeit geändert werden. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB. Für neue Buchungen gelten die jeweils aktuellen AGB, die auf unserer Website unter https://rheinwaldreisen.de/terms-and-conditions.html veröffentlicht sind.
Sämtliche im Rahmen von Reiseprogrammen und Buchungsunterlagen bereitgestellten Inhalte, einschließlich Reiserouten, Beschreibungen, Fotografien und sonstige Materialien, sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum von RheinWald Reisen oder unseren Lizenzgebern. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Inhalte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist nicht gestattet.
Fotografien und Videos, die von Reiseteilnehmern während unserer Reisen gemacht werden, verbleiben im Eigentum des jeweiligen Urhebers. Mit der Buchung erteilen Reisende RheinWald Reisen eine kostenlose, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung solcher Aufnahmen für Marketingzwecke, sofern der Reisende dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Alle für den Reisevertrag relevanten Benachrichtigungen, Mitteilungen und Erklärungen erfolgen vorzugsweise per E-Mail an die vom Reisenden angegebene Adresse. Der Reisende ist verpflichtet, seine E-Mail-Adresse aktuell zu halten und Mitteilungen von RheinWald Reisen zeitnah zur Kenntnis zu nehmen. RheinWald Reisen haftet nicht für Schäden, die durch eine nicht aktuelle oder fehlerhafte E-Mail-Adresse des Reisenden entstehen.
Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen und Rücktrittserklärungen, können per E-Mail an [email protected] oder schriftlich per Einschreiben an unsere Adresse gerichtet werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Entsprechendes gilt für den Fall, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bei Abschluss des Vertrages bedacht hätten.
Im Falle von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Reiseverträgen empfiehlt RheinWald Reisen zunächst die direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice unter [email protected] oder +49 30 2094 5871. Wir bemühen uns, alle Beschwerden zeitnah und kulant zu lösen.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die kostenfrei Verbraucherstreitigkeiten im Reisebereich schlichtet. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.drv.de/reise-service/schlichtung. RheinWald Reisen ist grundsätzlich bereit, an Schlichtungsverfahren dieser Stelle teilzunehmen.
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Wir nehmen an Online-Streitbeilegungsverfahren grundsätzlich nicht teil, es sei denn, wir sind hierzu gesetzlich verpflichtet.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen RheinWald Reisen und dem Reisenden findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Reiseverträgen ist Berlin, Deutschland, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand, insbesondere das Recht, am Gericht des eigenen Wohnorts zu klagen.
RheinWald Reisen GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 123456
Umsatzsteuer-ID: DE 123456789
Geschäftsführer: Dr. Heinrich Waldmann
Telefon: +49 30 2094 5871
E-Mail: [email protected]
Website: https://rheinwaldreisen.de
Reisegewerbeanmeldung: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Berlin, Lizenz-Nr. DE-REG-2008-4782
Insolvenzabsicherung: Deutsche Reiseversicherung AG, Sicherungsschein-Nr. DRV-2024-RWR-001
Mitglied im Deutschen Reiseverband (DRV), Mitglieds-Nr. DRV-12345
Diese AGB stellen zusammen mit der jeweiligen Buchungsbestätigung den vollständigen Reisevertrag zwischen dem Reisenden und RheinWald Reisen dar. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung durch RheinWald Reisen per E-Mail.
RheinWald Reisen ist seit seiner Gründung im Jahr 2008 als von der Regierung anerkannter und genehmigter Reiseveranstalter tätig. Wir verpflichten uns, unsere Dienstleistungen stets im Einklang mit den geltenden deutschen und europäischen Gesetzen sowie den höchsten Standards der Reisebranche zu erbringen. Das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Zufriedenheit unserer Reisenden stehen dabei an erster Stelle.
Wenn Sie Fragen zu diesen AGB haben oder Informationen zu einem bestehenden Reisevertrag benötigen, stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] oder telefonisch unter +49 30 2094 5871 zur Verfügung.
Hinweis: Diese AGB gelten für alle Buchungen bei RheinWald Reisen GmbH. Stand: Januar 2024. RheinWald Reisen ist von der Regierung genehmigt (Von der Regierung genehmigt) und staatlich anerkannt (Von der Regierung anerkannt). Gültig nach deutschem Recht gemäß §§ 651a ff. BGB.